6. Verhandlungstag – Hauptverhandlung gegen Taha Al-J (11. Mai 2020)

Protokoll: Nils Greuner

Der sechste Verhandlungstag wurde mit der Vernehmung eines Polizeibeamten des zentralen Kriminaldienstes der Stadt Oldenburg begonnen. Dieser war mit der Durchführung des Einsatzes betraut, bei dem Jennifer W. (J. W.) Ende Juli 2018 verhaftet wurde. Hierbei wurde nur die Ausführung des Einsatzes, nicht aber inhaltliche Erkenntnisse der Innenraumsprachüberwachung thematisiert.

Nachdem der Polizeibeamte den Auftrag für die Durchführung des Einsatzes bekommen hatte, habe er sich mit dem FBI in Verbindung gesetzt. Ziel war es eine Vertrauensperson (VP) für den bestimmten Einsatz bereitgestellt zu bekommen. Diese Person habe er dann zwei Tage vor dem Einsatz kennengelernt und in der verbleibenden Zeit in den Fall eingewiesen. Die Kommunikation mit J. W. habe bis zur Ausführung des Einsatzes über den Messengerdienst Telegram stattgefunden. Der Einsatz sollte unter dem Vorwand durchgeführt werden, dass die VP sie außer Landes bringt. Hierbei sollten vor allem Informationen über die Zeit gesammelt werden, in der die Zielperson bei der Sittenpolizei („Hisba“) tätig war. Der Zeuge, ein Kontaktbeamter des FBI und einige andere Polizeibeamten seien während der Fahrt in einem eigenen Fahrzeug dem präparierten Fahrzeug gefolgt. Dabei habe man die Gespräche in dem Auto mitgehört. Um die Sicherheit der VP zu gewährleisten, sei eine Einheit des mobilen Einsatzkommandos immer in Zugriffsnähe gewesen.

Die Aufnahme von J. W. in Lohne (Niedersachsen) sei problemlos verlaufen. In den nun stattfindenden Gesprächen habe sie sehr schnell offen mit der VP geredet. Vor dem ersten Zwischenstopp in Düsseldorf sei es dann zu der Aussage über die Ermordung des versklavten Mädchens gekommen. In Düsseldorf wollte J. W. bei einer Bekannten weiteres Gepäck aufnehmen. In diesem kleinen Zeitfenster, in dem sich J. W. nicht im Auto befand, habe der Zeuge die Möglichkeit gehabt, mit der VP in Kontakt zu treten. Hierbei sei das weitere Vorgehen besprochen worden. Die VP sei hier durch die Aussage über den Mord sehr aufgebracht gewesen. Auf dem Weg zu dem Festnahmeort sei es dann zu weiteren kleinen Pausen gekommen, um zu beten oder Medikamente einzunehmen. Nach den Aussagen der VP habe J. W. während der Fahrt überwiegend einen entspannten Eindruck gemacht. Besonders im Hinblick auf die „Hidschra“ (das Auswandern/ die Flucht) sei sie erfreut gewesen. Nur die Reaktion der Mutter auf die erneute Ausreise habe ihr Sorgen gemacht. Die Festnahme auf einer Autobahnraststätte bei Neu-Ulm in Bayern sei dann reibungslos abgelaufen.

Nach der Entlassung des Zeugen ging es mit der Verlesung der Gesprächsprotokolle aus dem präparierten Fahrzeug weiter. Hierbei wurde nur der Teil von Düsseldorf bis zur Festnahme behandelt, da der erste Teil bereits am vorherigen Verhandlungstag verlesen wurde.

Anmerkung des Autors: Für den Prozess nicht relevante Gespräche werde ich im Folgenden weglassen und die relevanten Gesprächsteile wurden in der Reihenfolge geändert.

Aus dem Protokoll geht hervor, dass J. W. ihre erste „Hidschra“ mit 21 Jahren vollzogen habe. Sie sei in dem Zeitraum Mitgleid bei „Daula“ („ad-daula al-islāmīya“ – dem sog. Islamischen Staat [IS]) geworden. Im Vergleich zu anderen (islamistischen) Gruppierungen halte sich „Daula“ besonders häufig an die Regeln der Scharia, was J. W. als wichtig empfindet. Während ihrer Tätigkeit bei der Sittenpolizei („Hisba“) habe sie bei Verstößen Hiebe mit Stöcken verteilt. Dies sei für sie nicht anstrengend gewesen, da sie „nicht so hart zugeschlagen“ habe. Darüber hinaus habe J. W. einmal mit ihrem Mann Kämpfer des IS in die Kampfgebiete gefahren. Dabei habe sie aber nicht selber an Kampfhandlungen teilgenommen. Während ihres Aufenthalts habe sie unteranderem auch die Panzer, welche sich im Besitz des IS befanden, gesehen. Neben Mitgliedern des IS kenne J.W. auch einige „Nusra-Mitglieder“ (Al-Nusra Front – weitere dschihadistisch-salafistische Organisation).

Die Rückkehr nach Deutschland habe J. W. sehr viel Stress bereitet. Damit begründet sie auch, dass sie während der Fahrt ein beruhigendes natürliches Medikament einnehmen wollte. In Deutschland habe weiterhin der Kontakt zu Mitgliedern der Sittenpolizei bestanden. Die Kommunikation zu diesen Personen laufe dabei über den Messenger-Dienst Telegram. J. W. erwähnt in dem Gespräch auch, dass sie Links zu Telegram-Kanälen von weiteren Unterstützern des IS habe.

Im Zeitpunkt des Einsatzes soll sich ihr Mann, Taha Al, J., in der Türkei befinden. Er wolle allerdings nach Deutschland zurückkehren, um mit dem gemeinsamen Kind leben zu können. Dennoch sei er sich bewusst über die Beobachtung der Polizei.

Des Weiteren unterhielten sich die VP und J. W. über die Bestrafung von gefangengenommenen Gegnern des IS. Hierbei spricht die VP die Verbrennung des jordanischen Kampfjetpiloten Muʿādh Sāfī Yūsif al-Kasāsba an. Zu dieser Aktion drückt J. W. daraufhin ihre Zustimmung aus.

Die Ehe zwischen J. W. und ihrem Mann Tahar al J. wird von ihr darüber hinaus noch angezweifelt.

Am Ende des Gesprächsprotokolls steht dann die Festnahme von J. W.

Auf die Verlesung des Protokolls folgte dann ein Verwertungswiderspruch, welcher durch die Verteidigung des Angeklagten eingereicht wurde.

An dem Verhandlungstag waren 16 Plätze durch Zuschauer*innen und Medienvertreter*innen besetzt.

Das Verfahren wird am 19.05.2020 fortgesetzt.

2. Februar 2022